Die Mediation


Die Mediation

Ich bin ausgebildet als Wirtschaftsmediator / Mediator.

Ob für Sie meine Erfahrung als Mediator oder als Rechtsanwalt von Vorteil ist, erörtere ich gerne mit Ihnen persönlich in einem unverbindlichen und kostenfreien Gespräch.

Nach meiner Erfahrung ist ein Mediationsverfahren grundsätzlich gut geeignet bei Konflikten zwischen:
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    • Vermietern und Mietern (vor allem Gewerberaummietverträge)
    • Wohnungseigentümern und Verwaltern
    • Wohnungseigentümern untereinander
    • Nachbarn
    • Bauherrn und Bauträgern bzw. Architekten

    Denn vor allem dann, wenn die betreffende (Geschäfts-)Beziehung fortgesetzt werden soll bzw. muss, ist es sinnvoll, Konflikte nachhaltig zu klären und zugleich Regeln für die Ausgestaltung der künftigen Beziehung zu vereinbaren. Beides ist in Gerichtsverfahren häufig in nur begrenztem Umfang möglich.


Was ist Mediation?

Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung. Ihr Ziel ist es, eine für alle Seiten interessengerechte und nachhaltige Regelung zu finden. Rechtsgrundlage ist das Mediationsgesetz.

Wirtschaftsmediation bezeichnet die Anwendung der Mediation im Rahmen wirtschaftlich motivierter Konflikte (in Abgrenzung zu der auf familiäre Konflikte bezogenen Mediation).

Als Wirtschaftsmediator unterstütze ich in einem strukturierten – wissenschaftlich basierten – Verfahren die Parteien bei der Regelung ihres Konflikts. Vorschläge zu seiner Lösung mache ich nicht, auch treffe ich keine Entscheidungen. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren oder Schlichtungen liegt das Ergebnis der Mediation allein in den Händen der beteiligten Parteien.
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    Als Wirtschaftsmediator 


    • kenne ich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Streitigkeit,
    • bin ich unparteiisch und achte darauf, dass alle Parteien ihre Interessen gleichermaßen artikulieren und vertreten,
    • unterliege ich der Schweigepflicht und
    • formuliere auf Wunsch eine rechtsverbindliche Vereinbarung auf der Grundlage der ausgehandelten Regelungen.

    Mediationen werden – auch von mir – nach Zeitaufwand berechnet. Das Stundenhonorar ist abhängig von der Anzahl der Beteiligten und der Komplexität des Sachverhaltes.


Vorteile einer mediativen Konfliktlösung

Ihnen bietet eine Mediation – gegenüber der gerichtlichen Entscheidung – insbesondere diese Vorteile:
  • Interessensgerechtigkeit: Die Konfliktparteien bekommen kein Urteil, sondern eine differenzierte Regelung, die ihren individuellen Interessen und Bedürfnissen wirklich und praxistauglich entspricht. 
  • Nachhaltigkeit: Aus der Interessensgerechtigkeit folgt die Nachhaltigkeit mediativer Konfliktlösung; weitere Konflikte können vermieden und künftigen Beziehungen der Parteien zueinander konstruktiv gestaltet werden.
  • Sicherheit: Regelungen, die in der Mediation einvernehmlich erarbeitet wurden, werden von den (ehemaligen) Konfliktparten viel eher befolgt als staatlich „angeordnete“ Urteile. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind so gut wie nie erforderlich.
  • Schnelle Konfliktlösung: Ein Gerichtsverfahren dauert erfahrungsgemäß deutlich länger als eine Mediation; ein „Zug durch die Instanzen“ ist ausgeschlossen.
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    • Geringere Kosten | Kostentransparenz: Für die Mediation wird ein Stundenhonorar vereinbart, das sich die Konfliktparteien in der Regel teilen. Es gibt keine versteckten bzw. nicht kalkulierbaren Kosten. Die Kosten eines Mediationsverfahrens sind „unter dem Strich“ häufig deutlich geringer als die eines Gerichtsverfahrens.

    • Keine Öffentlichkeit: Die Erörterungen in einer Mediation und deren Ergebnis sind im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren nicht öffentlich – Vertraulichkeit ist allein in der Mediation gewährleitet.

    • Kein Anwaltszwang: Anders als bei vielen Gerichtsverfahren benötigen die Konfliktparteien in der Mediation keinen Rechtsanwalt.

    • Kein Prozessrisiko: Das Risiko, dass berechtigte Interessen wegen Form- bzw. Verfahrensfehlern unberücksichtigt bleiben müssen, besteht in der Mediation nicht.

    • Keine Chancenminderung: Sollte das Mediationsverfahren scheitern, steht der Gerichtsweg weiterhin offen.
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